Kosten / Energieausgleich

Die Bezahlung /der Energieausgleich für meine Behandlung misst sich an der Art und des Aufwands der jeweiligen Behandlung. Da ich angelehnt an die GebüH abrechne, kann als "Richtwert" ein Stundenhonorar von 90 Euro anfallen.  

 

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung. Jedoch werden nicht in jedem Fall alle Kosten getragen, - hier sollte eine Rücksprache mit dem Versicherungsträger erfolgen. Grundsätzlich können sich Privatkrankenversicherte an den der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) orientieren.

 

Teilweise erstatten Zusatzversicherungen für Heilpraktiker die Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte mit privater Zusatzversicherung (hier sollten Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen, wie Ihre Bedingungen gestaltet sind. Je nach Versicherer variieren die Leistungen.)

 

Die gesetzlichen Krankenhassen übernehmen die Behandlungskosten leider so gut wie nie, d.h. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse müssen die Behandlungskosten selbst tragen.

 

Ich nehme mir viel Zeit für Sie und Ihr Anliegen und habe daher eine reine Bestellpraxis, um individuell auf Sie und Ihre Thematik eingehen zu können.

 

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen sie diesen bitte bis spätestens 24 Stunden vorher ab.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen bei Nichterscheinen die Hälfte der Ausfallkosten in Rechnung stellen muss.